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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaber
Alyssandra Singh (Künstlername)
Sandra Singh, BSc.
Sternwartestrasse 10/24
1180 Wien
Österreich
office@alyssandra-singh.com




Allgemeine Geschäftsbedingungen

1Geltungsbereich

  • 1.1
    Geltungsbereich
  • 1.1.1

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Sandra Singh, BSc. (Künstlername: Alyssandra Singh), Sternwartestraße 10/24, 1180 Wien, Österreich (im Folgenden „Anbieterin“) und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeberin“ bzw. „Auftraggeber“).

  • 1.2
    B2B und B2C
  • 1.2.1

    Diese AGB gelten sowohl für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C) als auch für Verträge mit Unternehmen (B2B) im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Soweit in diesen AGB keine ausdrückliche Unterscheidung zwischen B2B und B2C getroffen wird, gelten die Bestimmungen für beide Vertragsarten.

  • 1.3
    Ausschluss fremder AGB
  • 1.3.1

    Es gelten ausschließlich diese AGB. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  • 1.4
    Verbraucherdefinition
  • 1.4.1

    Im Sinne des KSchG ist Verbraucherin bzw. Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 Abs. 1 Z 1 KSchG).

  • 1.5
    Unternehmerin/Unternehmerdefinition
  • 1.5.1

    Unternehmerin bzw. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die Rechtsgeschäfte im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG).

2Vertragsschluss

  • 2.1
    Angebote und Informationspflichten
  • 2.1.1

    Alle Angebote der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Anbieterin behält sich vor, Angebote zu ändern oder zurückzuziehen.

  • 2.1.2

    Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C) im Sinne eines Fernabsatzvertrages gemäß § 1 FAGG stellt die Darstellung der Leistungen auf der Website der Anbieterin lediglich eine sogenannte invitation to treat (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) dar und noch kein verbindliches Angebot der Anbieterin.

  • 2.2
    Vertragsschluss bei B2C-Fernabsatzverträgen
  • 2.2.1

    Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, die über die Website der Anbieterin (https://www.alyssandra-singh.com) oder per E-Mail zustande kommen, kommt der Vertrag erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung der Anbieterin zustande. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung (Bestellbestätigung) per E-Mail oder Brief. Eine automatische Eingangsbestätigung der übermittelten Daten stellt noch keine Annahmeerklärung dar.

  • 2.2.2

    Die Anbieterin speichert den Vertragstext und sendet der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber die Vertragsdaten nach Vertragsschluss per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit über die Website https://www.alyssandra-singh.com/ abgerufen werden.

  • 2.3
    Vertragsschluss bei B2B-Verträgen
  • 2.3.1

    Bei Verträgen mit Unternehmerinnen und Unternehmern kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebots durch die Anbieterin zustande. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail oder Brief. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin werden nur anerkannt, wenn die Anbieterin deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

  • 2.4
    Schriftformerfordernis
  • 2.4.1

    Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB sowie zu einzelnen Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Umgehung dieses Schriftformerfordernisses. E-Mails genügen der Schriftform.

3Widerrufsrecht und Verbraucherrechte (FAGG)

  • 3.1
    Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
  • 3.1.1

    Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) ein vierzehntägiges Widerrufsrecht (§ 11 FAGG). Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

  • 3.1.2

    Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsschlusses.

  • 3.2
    Ausnahme: Freizeitbetätigungen mit festem Termin
  • 3.2.1

    Das Widerrufsrecht gemäß § 11 FAGG besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nicht bei Verträgen über die Erbringung von Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum oder ein bestimmtes Datum die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung vorsieht.

  • 3.2.2

    Da die Leistungen der Anbieterin (insbesondere Moderation/Vorträge, Expert-Talks, Aerial Silk Shows/Stunt Performances und Schauspiel) regelmäßig für feste Termine und Daten gebucht werden, ist auf die jeweiligen Vertragsbedingungen im Angebot bzw. in der Bestellbestätigung zu achten. Soweit die Leistung für einen festen Termin gebucht wird, besteht kein Widerrufsrecht.

  • 3.3
    Widerrufsbutton (§ 13a FAGG – VerbRÄG 2026)
  • 3.3.1

    Für Fernabsatzverträge, die über die Website der Anbieterin abgeschlossen werden, steht ab dem 1. Oktober 2026 gemäß § 13a FAGG ein Widerrufsbutton zur Verfügung. Wird der Widerrufsbutton rechtzeitig betätigt, gilt der Widerruf als rechtzeitig erklärt. Die Anbieterin wird die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Widerrufsbuttons auf der Website bereitstellen.

  • 3.4
    Folgen fehlender Widerrufsbelehrung
  • 3.4.1

    Die Anbieterin wird über das Widerrufsrecht gemäß § 12 FAGG informieren. Fehlt die Belehrung über das Widerrufsrecht, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und vierzehn Tage nach dem Tag des Vertragsschlusses (§ 12 Abs. 1 FAGG). Die Anbieterin bemüht sich, stets eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht zu erteilen.

  • 3.5
    Muster-Widerrufsformular
  • 3.5.1

    Das folgende Muster-Widerrufsformular kann von Verbraucherinnen und Verbrauchern verwendet werden, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben:

  • 3.5.2

    Muster-Widerrufsformular
    An:
    Sandra Singh, BSc.
    Sternwartestraße 10/24
    1180 Wien, Österreich
    E-Mail: office@alyssandra-singh.com

  • 3.5.3

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

  • 3.5.4

    Bestellt am (*) / erhalten am (*):

  • 3.5.5

    Name des/der Verbraucher(s):

  • 3.5.6

    Anschrift des/der Verbraucher(s):

  • 3.5.7

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

  • 3.5.8

    Datum:

  • 3.5.9

    (*) Unzutreffendes streichen.

  • 3.6
    Ausschluss des Widerrufsrechts
  • 3.6.1

    Das Widerrufsrecht gemäß § 11 FAGG besteht nicht, soweit die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG (Freizeitbetätigungen mit festem Termin) greift oder soweit ein anderer Ausschlussgrund des § 18 FAGG vorliegt.

4Preise und Zahlungsbedingungen

  • 4.1
    Preise
  • 4.1.1

    Sämtliche in den Angeboten, Preislisten und auf der Website der Anbieterin angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise (Brutto = Netto). Die Anbieterin ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG als Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuer befreit und weist daher keine Umsatzsteuer aus. Auf den Rechnungen der Anbieterin wird kein Umsatzsteuerausweis vorgenommen; ein entsprechender Hinweis auf die Steuerbefreiung („Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“) ist Bestandteil der Rechnung. Abweichende Regelungen werden ausdrücklich angegeben.

  • 4.1.2

    Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise für künftige Aufträge anzupassen, wobei Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber eine einseitige Preisanpassung ohne Entgeltsenkung nicht erfolgt (§ 6 Abs. 1 Z 5 KSchG).

  • 4.2
    Fälligkeit
  • 4.2.1

    Die Vergütung ist bei B2B-Verträgen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, bei B2C-Verträgen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  • 4.3
    Zahlungsverzug
  • 4.3.1

    Bei Zahlungsverzug sind Verbraucherinnen und Verbrauchern Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 1333 Abs. 1 iVm § 1000 ABGB (derzeit 4 % pro Jahr) zu entrichten. Die Geltendmachung von Verzugszinsen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern setzt gemäß § 1334 ABGB eine Mahnung voraus.

  • 4.3.2

    Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern betragen die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz und werden ohne Mahnung ab Fälligkeit geschuldet. Zusätzlich ist die Anbieterin berechtigt, eine pauschale Betreibungskostenvergütung in Höhe von 40 Euro gemäß § 458 UGB zu verlangen.

  • 4.3.3

    Ein Zinseszins für Verbraucherinnen und Verbraucher ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt unberührt.

  • 4.4
    Einbehalt und Aufrechnung
  • 4.4.1

    Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht gemäß § 1052 ABGB zu, das nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann (§ 6 Abs. 1 Z 7 KSchG). Unternehmerinnen und Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Rechtsverhältnis beruht.

  • 4.4.2

    Eine Aufrechnung mit Forderungen der Anbieterin ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.

  • 4.5
    Mahnkosten
  • 4.5.1

    Für Mahnschreiben können angemessene Kosten geltend gemacht werden, die jedoch die gesetzlich zulässigen Grenzen nicht überschreiten dürfen. Die Kosten sind im Vorfeld transparent und nachvollziehbar mitzuteilen.

5Stornierung und Rücktritt

  • 5.1
    Stornierung durch Verbraucherinnen und Verbraucher (B2C)
  • 5.1.1

    Verbraucherinnen und Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 3 dieser AGB zu, soweit ein solches besteht.

  • 5.1.2

    Soweit ein Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nicht besteht (Freizeitbetätigungen mit festem Termin), können Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall kann die Anbieterin eine angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten und angebotenen Leistungen verlangen, wobei die Entschädigung die vereinbarte Vergütung nicht übersteigen darf und nur die tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt.

  • 5.2
    Stornierung durch Unternehmerinnen und Unternehmer (B2B)
  • 5.2.1

    Bei B2B-Verträgen können Aufträge bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne Stornogebühren storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb von 30 bis 15 Tagen vor dem Termin wird eine Stornopauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei Stornierungen weniger als 15 Tage vor dem Termin wird eine Stornopauschale in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.

  • 5.2.2

    Die Stornopauschalen stellen angemessene Vorschätzungen der tatsächlichen Kosten dar. Der Nachweis höherer Kosten bleibt vorbehalten.

  • 5.3
    Rücktritt der Anbieterin
  • 5.3.1

    Die Anbieterin kann den Vertrag aus wichtigem Grund zurücktreten, insbesondere wenn:

  • 5.3.2

    die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät und der Rückstand trotz Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist beglichen wird,

  • 5.3.3

    die Durchführung der Leistung durch höhere Gewalt unmöglich wird (siehe § 5.4),

  • 5.3.4

    ein erheblicher Umstand vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Anbieterin unzumutbar macht.

  • 5.4
    Höhere Gewalt
  • 5.4.1

    Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen (Erdbeben, Hochwasser, Erdrutsche), schwere Wetterereignisse (Stürme, Orkane, extreme Schneefälle), Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen (z.B. Veranstaltungsverbote), Kriege, Aufstände, Streiks (auch Dritter), Brand, Stromausfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

  • 5.5
    Angemessene Pauschalen
  • 5.5.1

    Stornopauschalen sind nur dann zulässig, wenn sie die tatsächlich entstandenen Kosten widerspiegeln. Pauschalen, die willkürlich festgelegt werden oder eine unangemessene Benachteiligung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers darstellen, sind nicht wirksam.

6Leistungserbringung

  • 6.1
    Art der Leistungserbringung
  • 6.1.1

    Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen (Moderation / Vorträge, Expert-Talks, Aerial Silk Shows / Stunt Performance / Stunt- und Showkoordination, Schauspiel, Modeln, Beratungs- und Trainerdienstleistungen) nach bestem Wissen und Gewissen. Die konkrete Ausgestaltung der Leistung erfolgt unter Berücksichtigung der Wünsche der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, wobei der Anbieterin ein weiter Gestaltungsspielraum insbesondere bei künstlerischen Leistungen zusteht.

  • 6.1.2

    Die Leistungen der Anbieterin werden als sogenannte Neue Selbstständige ausgeübt (§ 2 Abs. 1 GewO; insbesondere künstlerische Tätigkeiten sowie Vortrags- und Lehrtätigkeit). Eine Gewerbeberechtigung ist für die angebotenen künstlerischen, vortragenden und trainierenden Leistungen nicht erforderlich. Soweit die Ausübung einzelner Leistungen (insbesondere einer gewerbsmäßigen Moderation) eine gewerberechtliche Berechtigung erfordert, wird die Anbieterin eine solche gesondert erwerben. Die Stunt- und Showkoordination beschränkt sich auf die künstlerisch-performative Gestaltung und Umsetzung der Auftritte; eine gewerbliche Veranstaltungsorganisation (Eventmanagement) ist nicht Gegenstand der Leistung.

  • 6.2
    Kooperationspflichten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers
  • 6.2.1

    Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Die Anbieterin ist auf die Kooperationsbereitschaft der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers angewiesen.

  • 6.2.2

    Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Leistung erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:

  • 6.2.3

    Angemessener und sicherer Aufstellungsort für Aerial-Silk-Installationen,

  • 6.2.4

    Zugang zu geeigneten Verankerungspunkten (Decken-/Stützhöhe, Tragfähigkeit),

  • 6.2.5

    Ausreichende Beleuchtung und Soundtechnik,

  • 6.2.6

    Bereitstellung von Garderoben- und Umkleidemöglichkeiten,

  • 6.2.7

    Zugang zu Strom- und Wasserversorgung,

  • 6.2.8

    Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften.

  • 6.3
    Technische Voraussetzungen
  • 6.3.1

    Für die Durchführung von Aerial-Silk-Shows, Stunt Performances und -Trainings gelten besondere technische und sicherheitsrelevante Anforderungen. Die Anbieterin wird die erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere Mindesthöhe, Decken-/Stützhöhe, Verankerungspunkte, Tragfähigkeit, Beleuchtung und Soundtechnik) im Vorfeld mitteilen. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, und für die Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen zu sorgen.

  • 6.3.2

    Werden Verankerungspunkte, Rigging-Systeme oder Tragkonstruktionen von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber oder von Dritten beigestellt, so hat diese bzw. dieser die statische Eignung und Tragfähigkeit (insbesondere durch geeignete Nachweise, Zertifikate oder statische Beurteilungen) vor der Durchführung der Leistung nachzuweisen. Die Anbieterin ist berechtigt, die Durchführung der Leistung abzulehnen oder abzubrechen, wenn die technischen Voraussetzungen nicht oder nicht ausreichend erfüllt sind. In diesem Fall hat die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, soweit die fehlenden Voraussetzungen von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zu vertreten sind, und es gelten die Stornobedingungen gemäß § 5 sinngemäß.

  • 6.4
    Sicherheitsbestimmungen und Risikoaufklärung
  • 6.4.1

    Die Anbieterin verpflichtet sich, die geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Aerial-Silk-Shows und Stunt Performances sind körperlich anspruchsvolle Darbietungen, die ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko bergen. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist über dieses erhöhte Risiko ausdrücklich zu informieren und hat dieses im Rahmen der Veranstaltungsorganisation zu berücksichtigen.

  • 6.4.2

    Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen und sicheren Zustand des Veranstaltungsortes zu sorgen. Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße technische Installationen, mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen oder ungeeignete Verankerungspunkte am Veranstaltungsort entstehen, sofern diese von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber oder von dieser bzw. diesem beigestellten Dritten zu verantworten sind. Eine Haftung der Anbieterin für Personenschäden bleibt von dieser Regelung unberührt und richtet sich nach § 8 dieser AGB und den gesetzlichen Bestimmungen.

  • 6.5
    Mitwirkungspflichten
  • 6.5.1

    Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, der Anbieterin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Anbieterin.

  • 6.6
    Termine und Fristen
  • 6.6.1

    Angegebene Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Planungstermine, an die die Anbieterin nicht gebunden ist, es sei denn, ein verbindlicher Termin wurde ausdrücklich vereinbart.

  • 6.7
    Leistungsspezifische Hinweise
  • 6.7.1

    Expert-Talks und Vorträge: Expert-Talks und Vorträge der Anbieterin dienen der Information und Unterhaltung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar, ersetzen keine individuelle Beratung durch hierzu befugte Fachpersonen und begründen keine entsprechenden Beratungspflichten.

  • 6.7.2

    Beratungs- und Trainerdienstleistungen: Beratungs- und Trainerdienstleistungen werden als freiberufliche (neue selbstständige) Tätigkeit erbracht und stellen keine Unternehmensberatung im Sinne der Gewerbeordnung dar. Mit der Erbringung ist keine Garantie eines bestimmten Erfolgs verbunden; ein bestimmtes Ergebnis wird insbesondere bei Trainings- und Beratungsleistungen nicht geschuldet. Trainerdienstleistungen sind keine medizinischen, physiotherapeutischen oder psychotherapeutischen Leistungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung an Trainings teil; die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber hat für die gesundheitliche Eignung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu sorgen und ist verpflichtet, auf gesundheitliche Einschränkungen vor Beginn hinzuweisen.

  • 6.7.3

    Schauspiel und Moderation: Im Rahmen von Schauspiel-, Moderation- und Modelleistungen werden keine bestimmten künstlerischen Ergebnisse geschuldet; der Anbieterin steht bei der künstlerischen Ausgestaltung ein weiter Gestaltungsspielraum zu.

7Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • 7.1
    Urheberrecht
  • 7.1.1

    Die Anbieterin ist Urheberin sämtlicher von ihr erstellten Werke, insbesondere künstlerischer, fotografischer, filmischer und schriftlicher Arbeiten. Das Urheberrecht verbleibt unverändert bei der Anbieterin und geht nicht auf die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber über.

  • 7.2
    Nutzungsrechte
  • 7.2.1

    Die Nutzungsrechte an den von der Anbieterin erstellten Werken gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber über, sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

  • 7.2.2

    Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

  • 7.3
    Namensnennungspflicht
  • 7.3.1

    Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anbieterin bei jeder Nutzung ihrer Werke als Urheberin zu benennen (§ 21 UrhG). Die Namensnennung erfolgt in der Form: „© Alyssandra Singh“ oder „Foto: Alyssandra Singh“ bzw. „Performance: Alyssandra Singh“ oder eine vergleichbare eindeutige Bezeichnung.

  • 7.4
    Bearbeitung und Veränderung
  • 7.4.1

    Eine Bearbeitung, Veränderung oder sonstige Umgestaltung der Werke der Anbieterin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Eine unbefugte Bearbeitung kann urheberrechtliche Ansprüche auslösen.

  • 7.5
    Videoaufnahmen von Expert-Talks und Interviews
  • 7.5.1

    Videoaufnahmen von Expert-Talks und Interviews, die die Anbieterin selbst erstellt, filmt und schneidet, sind urheberrechtlich geschützte Werke der Anbieterin. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin. Die Anbieterin ist berechtigt, die Videoaufnahmen zu eigenen Zwecken, insbesondere zur Bewerbung ihrer Leistungen, zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  • 7.6
    Social-Media-Content
  • 7.6.1

    Die Nutzung von Inhalten der Anbieterin auf Social-Media-Plattformen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Die Anbieterin behält sich vor, die Nutzung auf Social-Media-Plattformen zu untersagen oder zu beschränken.

  • 7.7
    Bildnisschutz und Model-Freigabe
  • 7.7.1

    Soweit Leistungen (insbesondere Modeln sowie Fotografie- und Filmaufnahmen) die Erstellung von Bildnissen der Anbieterin umfassen, gilt Folgendes:

  • 7.7.2

    Die Anbieterin erteilt ihre Einwilligung gemäß § 78 UrhG zur öffentlichen Ausstellung und Verbreitung ihres Bildnisses ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs und der vereinbarten Zwecke. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine kommerzielle Nutzung, eine Weitergabe an Dritte oder eine Bearbeitung bzw. Verfremdung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

  • 7.7.3

    Die Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden, insbesondere bei einer Verwendung, die berechtigte Interessen der Anbieterin verletzt. Ein Widerruf ist für die Zukunft wirksam; bereits erfolgte Nutzungen bleiben bis zum Zugang des Widerrufs gültig.

  • 7.7.4

    Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anbieterin bei jeder Nutzung ihres Bildnisses gemäß § 7.3 zu benennen, sofern eine Namensnennung in dem jeweiligen Medium üblich und zumutbar ist.

8Gewährleistung und Haftung

  • 8.1
    Gewährleistung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C)
  • 8.1.1

    Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber besteht die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Erbringung der Leistung gemäß § 8/9 KSchG. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht zulässig.

  • 8.2
    Gewährleistung bei Unternehmerinnen und Unternehmern (B2B)
  • 8.2.1

    Bei Verträgen mit Unternehmerinnen und Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Erbringung der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist unter zwölf Monaten ist nicht zulässig.

  • 8.3
    Beanstandungsfrist
  • 8.3.1

    Unternehmerinnen und Unternehmer haben offene Mängel unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber ist eine solche Beanstandungsfrist nicht wirksam vereinbart. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird empfohlen, offene Mängel unverzüglich anzuzeigen.

  • 8.4
    Mängelansprüche
  • 8.4.1

    Im Fall eines Mangels kann die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber zunächst die Beseitigung des Mangels oder eine angemessene Preisminderung verlangen. Scheitert die Mängelbeseitigung oder ist sie für die Anbieterin mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Schadenersatzleistung verlangen.

  • 8.5
    Haftung für Personenschäden
  • 8.5.1

    Die Haftung der Anbieterin für Personenschäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG). Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist ein Haftungsausschluss für Personenschäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unwirksam.

  • 8.6
    Haftung für Sachschäden
  • 8.6.1

    Die Haftung der Anbieterin für Schäden, die nicht an der Person entstanden sind, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin uneingeschränkt. Die Haftung für Schäden an beweglichen Sachen ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  • 8.7
    Haftungsausschluss für mittelbare Schäden
  • 8.7.1

    Die Haftung der Anbieterin für entgangenen Profit, entgangene Nutzungsmöglichkeiten, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ist ein solcher Ausschluss nur wirksam, soweit er nicht gegen § 6 Abs. 1 KSchG verstößt.

  • 8.8
    Haftung für Erfüllungsgehilfen
  • 8.8.1

    Die Anbieterin haftet für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden (§ 1313a ABGB). Diese Haftung ist durch die in §§ 8.5 bis 8.7 vorgesehenen Haftungsbeschränkungen eingeschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die zwingenden Grenzen des § 6 Abs. 1 KSchG, insbesondere hinsichtlich der Haftung für Personenschäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • 8.9
    Verjährung
  • 8.9.1

    Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung.

9Datenschutz

  • 9.1
    Datenschutzerklärung
  • 9.1.1

    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Die Datenschutzerklärung der Anbieterin ist auf der Website https://www.alyssandra-singh.com/privacy abrufbar.

  • 9.2
    Zweckbindung
  • 9.2.1

    Personenbezogene Daten werden nur zu dem Zweck erhoben und verarbeitet, für den sie von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden oder zu dem eine Einwilligung vorliegt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.

  • 9.3
    Informationspflicht
  • 9.3.1

    Die Anbieterin informiert Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer und die Rechte der Betroffenen.

  • 9.4
    Rechte der Betroffenen
  • 9.4.1

    Verbraucherinnen und Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Die Anbieterin kommt diesen Pflichten nach und stellt die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

  • 9.5
    Cookies und Tracking
  • 9.5.1

    Die Website der Anbieterin verwendet technisch notwendige Cookies. Cookies, die nicht technisch notwendig sind, werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzerin bzw. des Nutzers eingesetzt.

10Schlussbestimmungen

  • 10.1
    Anwendbares Recht
  • 10.1.1

    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Rechts des Herkunftslandes der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers wird ausgeschlossen, soweit dies zulässig ist. Soweit für Verbraucherinnen und Verbraucher zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar sind, bleiben diese unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).

  • 10.2
    Gerichtsstand
  • 10.2.1

    Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der sachliche und örtlich zuständige Gerichtsstand in Wien vereinbart. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Gerichtsstand am Wohnsitz der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers als Wahlgerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  • 10.3
    Salvatorische Klausel
  • 10.3.1

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der gesamten AGB zur Folge. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt; die unwirksame Bestimmung fällt zur Gänze weg (§ 6 KSchG iVm § 879 ABGB).

  • 10.4
    Verfall von Rechten
  • 10.4.1

    Der Verfall von Rechten bei Fristversäumnis ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wirksam vereinbart (§ 6 Abs. 1 Z 12 KSchG). Unternehmerinnen und Unternehmern gegenüber können angemessene Fristen mit Verfallsfolge vereinbart werden, wobei die gesetzlichen Grenzen einzuhalten sind.

  • 10.5
    Geschlechtsneutrale Formulierung
  • 10.5.1

    Diese AGB verwenden soweit wie möglich eine geschlechtsneutrale Formulierung. Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Zweckhalber werden die Formulierungen „Auftraggeberin“, „Verbraucherin“, „Unternehmerin“ u.Ä. verwendet, die selbstverständlich immer auch die männlichen Entsprechungen einschließen.

  • 10.6
    Kein Verfall von Rechten
  • 10.6.1

    Das Versäumen einer Frist oder die unterlassene Geltendmachung eines Rechts durch die Anbieterin führt nicht zum Verfall dieses Rechts. Ein Verfall von Rechten der Anbieterin kann nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung gegenüber der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber erfolgen.

  • 10.7
    Änderungen der AGB
  • 10.7.1

    Die Anbieterin behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber vorab schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.

  • 10.7.2

    Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Änderungen von AGB nur wirksam, wenn die Anbieterin vorab auf die beabsichtigten Änderungen hinweist und die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers einholt. Ohne ausdrückliche Zustimmung gelten Änderungen für bereits geschlossene Verträge nicht.

  • 10.7.3

    Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern gelten Änderungen als genehmigt, wenn diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen, sofern in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

  • 10.8
    Geltung für bereits bestehende Verträge
  • 10.8.1

    Diese AGB gelten für alle Verträge, die nach Inkrafttreten dieser AGB geschlossen werden. Für bereits bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen AGB.


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