Disclaimer
Authorised representative: Alyssandra Singh
Responsible Person: Alyssandra Singh
Square One, attn. Alyssandra Singh
Sternwartestrasse 10/24
1190 Vienna
Austria
office@alyssandra-singh.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1Allgemeines
- 1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Frau Sandra Singh (im Folgenden „Alyssandra Singh“ genannt) und ihren Geschäftspartnern und Kunden. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit.
- 1.2
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, einschließlich der von Alyssandra Singh übermittelten Änderungen und Ergänzungen dazu.
- 1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird, und erstrecken ihre Wirkung auch auf alle verbundenen Unternehmen.
- 1.4
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Mittlers sind ungültig, auch wenn sie unwidersprochen bleiben, es sei denn, diese werden von Alyssandra Singh ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- 1.5
Der Vertragspartner und Alyssandra Singh verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der gemeinsamen Aktivitäten zur Kenntnis gelangten Informationen, insbesondere der Konditionen dieses Vertrages, streng vertraulich zu behandeln.
- 1.6
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller Verträge und sind auch im Internet unter Allgemeine Geschäftsbedingungen abrufbar.
2Auftrag
- 2.1
Durchführung von Aufträgen
- 2.1.1
Alyssandra Singh wird jeden erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Alyssandra Singh ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart – in der Gestaltung und Darbietung ihres Programms frei. Wünsche des Auftraggebers werden, sofern sie Teil des aktuellen Repertoires sind, gerne berücksichtigt.
- 2.1.2
Soll die Darbietung oder das erstellte Werk politischen, religiösen oder ausschließlich Werbezwecken dienen ist dies Alyssandra Singh vorab mitzuteilen.
- 2.1.3
Mitarbeiter oder Beauftragte von Alyssandra Singh sind berechtigt, der Darbietung beizuwohnen, Lichtbilder, Filme und Tonaufnahmen vom Auftritt von Alyssandra Singh zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) zu veröffentlichen.
- 2.1.4
Für erstellte Konzepte, Video-, Bild- und Tonaufnahmen gilt: Sie kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte, zum Beispiel Studios etc. ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Alyssandra Singh hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für angewendete optisch-technischen und videotechnische Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Alyssandra Singh wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
- 2.2
Konzept- und Ideenschutz
- 2.2
Hat der potenzielle Kunde Alyssandra Singh vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt sie noch vor Abschluss des Hauptvertrages der Einladung nach, so gilt nachstehende Regelung:
- 2.2.1
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Alyssandra Singh treten der potenzielle Kunde und Alyssandra Singh in ein Vertragsverhältnis bei. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.
- 2.2.2
Der potenzielle Kunde anerkennt, dass Alyssandra Singh bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
- 2.2.3
Das Konzept untersteht in seinen kommunikativen, administrativen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Alyssandra Singh ist dem potenziellen Kunden schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
- 2.2.4
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
- 2.2.5
Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Alyssandra Singh im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
- 2.2.6
Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Alyssandra Singh Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Alyssandra Singh binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
- 2.2.7
Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Alyssandra Singh dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Alyssandra Singh dabei verdienstlich wurde.
- 2.2.8
Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Alyssandra Singh ein.
- 2.3
Pflichten des Auftraggebers bei Veranstaltungen und Produktionsaufnahmen
- 2.3.1
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viel Rechte, wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags im Rahmen des erteilten Auftrags entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), und nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
- 2.3.2
Gesetzliche Vorschriften/Verwertungsgesellschaft: Die Einhaltung der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften bzw. etwaiger behördlicher Auflagen, ferner die Bezahlung sämtlicher mit der Veranstaltung oder Produktionsaufnahme zusammenhängender Gebühren und Steuern obliegt dem Auftraggeber, gleichsam die Meldung bei der in Frage kommenden Verwertungsgesellschaft und die Bezahlung der von diesen vorgeschriebenen Gebühren.
- 2.3.3
Sicherheit: Der Veranstalter gewährleistet die persönliche Sicherheit von Alyssandra Singh, gegebenenfalls durch Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes. Damit ist auch gemeint: bei Auftreten von technischen Problemen, die nicht von Alyssandra Singh zu verantworten sind (z.B. unzureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühne, gefährliche Bühnenaufbauten, nicht überdachte Bühnen bei Freiluftkonzerten) welche Leib und Leben von Alyssandra Singh und ihrer Mitarbeiter gefährden könnten, ist Alyssandra Singh bis zur Behebung dieser Probleme von der Soundcheck- und Auftrittspflicht bei Fortbestehen des festgelegten Gagenanspruches entbunden.
- 2.3.4
Verpflegung/Garderobe/Übernachtung: Alyssandra Singh wird eine Garderobe, Verpflegung und ggf. eine Übernachtungsmöglichkeit gemäß gesonderter Vereinbarung bereitgestellt. Die Zufahrt von Alyssandra Singh zum Bühnenbereich und die Parkmöglichkeiten werden gesondert vereinbart. Etwaige anfallende Parkgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- 2.3.5
Technik/Bühnenbereich: Die Auftrittsbedingungen werden gesondert vereinbart.
- 2.4
Rechte an erstellten Werken
- 2.4.1
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Konzept-, Lichtbild-, Video und Tonherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen Alyssandra Singh zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viel Rechte, wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags im Rahmen des erteilten Auftrags entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), und nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
- 2.4.2
Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto/ Video/ Inhalt: ©Alyssandra Singh; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.
- 2.4.3
Dies gilt auch dann, wenn das Konzept / Lichtbild / Video / Ton nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3. UrhG. Ist das Konzept / Lichtbild / Video / Ton signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
- 2.4.4
Jede Veränderung des Konzepts / Lichtbild / Video / Ton bedarf der schriftlichen Zustimmung von Alyssandra Singh. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, Alyssandra Singh bekannten Vertragszweck erforderlich sind.
- 2.4.5
Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/ Namensnennung (Punkt 2.3. oben) erfolgt.
- 2.4.6
Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
- 2.4.7
Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.
- 2.4.8
Das Eigentumsrecht am belichteten Bild-, Film- un Tonmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht Alyssandra Singh zu. Sie überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufsichtsbilder ins Eigentum; Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 3.1.1 als erteilt.
- 2.4.9
Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält Alyssandra Singh diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Alyssandra Singh garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).
- 2.5
Honorar
- 2.5.1
Alle Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.
- 2.5.2
Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht Alyssandra Singh ein Werklohn (Honorar) nach ihren jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.
- 2.5.3
Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Honorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
- 2.5.4
Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Styling, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Eventtechnik, etc.), auch wenn deren Beschaffung durch Alyssandra Singh erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
- 2.5.5
Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
- 2.5.6
Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Honorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
- 2.5.7
Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht Alyssandra Singh mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten, bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
- 2.5.8
Folgende Stornierungsfristen sind zu beachten:
Bis zu 31 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50%
Von 30 Tage vorher bis zum vereinbarten Termin: 100% - 2.5.9
Unter höherer Gewalt wird schwere Krankheit, Unfall von Alyssandra Singh verstanden. In diesem Fall hat der Veranstalter keine Ansprüche wider Alyssandra Singh.
- 2.6
Lizenzhonorar
- 2.6.1
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht Alyssandra Singh im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
- 2.6.2
Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den § 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.
- 2.7
Zahlungen und Zahlungsverzug
- 2.7.1
Im Fall des Verzugs gelten, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und Zinseszinsen ab dem Fälligkeitstag als vereinbart, mindestens aber von 5% über der jeweiligen Bankrate.
- 2.7.2
Mahnspesen und Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
- 2.7.3
Soweit gelieferte Konzepte, Bilder/ video- und tontechnische Aufnahmen ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
- 2.7.4
Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung von Alyssandra Singh vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
- 2.7.5
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Alyssandra Singh berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
- 2.7.6
Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum.
- 2.7.7
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
- 2.7.8
Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen. Entstandene Kosten einer Dienstleistung kann bei einem teilweisenden Zahlungsverzug dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.
- 2.8
Gewährleistung, Haftung
- 2.8.1
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet Alyssandra Singh nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- 2.8.2
Für Darbietungen auf der Bühne und als Akteur vor der Kamera gilt: Alyssandra Singh haftet für eine professionelle Organisation und Darbietung, nicht aber für Geschmacksfragen und einen bestimmten Publikumserfolg.
- 2.8.3
Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von Alyssandra Singh beeinflusst werden können, wie Wetterlage, Abweichungen der beschriebenen Vorgaben (laut Technical Rider) wie zum Beispiel Technik oder Aufhängung, rechtzeitige Bereitstellung von Requisiten, Reisebehinderungen etc.
- 2.8.4
Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
- 2.8.5
Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
- 2.8.6
Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch Alyssandra Singh zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von Alyssandra Singh abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 5.1. gilt entsprechend.
- 2.8.7
Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 2.7.7 entsprechend.
- 2.8.8
Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial) haftet Alyssandra Singh – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Studio etc.) haftet Alyssandra Singh nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; Alyssandra Singh haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Technikteam, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahme- und Eventpersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
- 2.8.9
Dies gilt auch entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern. Eine Valorisierung der genannten Vorlagen bleibt vorbehalten.
- 2.9
Gutscheine, Rabattcodes
- 2.9.1
Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
- 2.9.2
Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
- 2.9.3
Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Gutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird nicht erstattet.
- 2.9.4
Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
- 2.9.5
Der Gutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlte Dienstleistung oder Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
- 2.9.6
Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
3Datenschutz
- 3.1
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
- 3.2
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
- 3.3
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
4Anzuwendendes Recht
- 4.1
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Alyssandra Singh und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5Erfüllungsort und Gerichtsstand
- 5.1
Erfüllungsort ist der gemeinsam mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarte Ort und/ oder der Sitz von Alyssandra Singh.
- 5.2
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Alyssandra Singh und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Alyssandra Singh sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Alyssandra Singh berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
- 5.3
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
6Schlussbestimmungen
- 6.1
Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden.
- 6.2
Erfüllungsort ist der gemeinsam mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarte Ort und/ oder der Sitz von Alyssandra Singh. Gerichtsstand ist der aktuelle Betriebssitz von Alyssandra Singh.
- 6.3
Das Produkthaftungsgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
- 6.4
Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
- 6.5
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Alyssandra Singh auftragsgemäß vorbereiteten und durchgeführten Auftritten und Darbietungen als auch für auftragsmäßig hergestellte Konzepte, Filmwerke oder Tonaufnahmen sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.
- 6.6
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.